Rechtsanwaltskanzlei
M. I. Sylvio Schaary
Waffenrecht
     

Sie möchten eine Erlaubnis nach dem WaffG oder SprengstG oder sind bereits Inhaber einer Erlaubnis als Sportschütze, Jäger, Sammler, oder Berufswaffenträger.

Sie möchten Geldtransporte durchführen oder sonst bewachende Tätigkeiten entfalten. Sie betreiben bereits einen Geschäftsbetrieb oder wollen diesen eröffnen.

Sie sind für Ihren Verein tätig und auf der Suche nach Antworten auf Ihre Fragen in der komplizierten Materie und möchten sich fachkundig vertreten lassen.

Sie benötigen Hilfe gegenüber Ihrer zuständigen Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet und bescheidet oder diesen gar endgültig ablehnen möchte.

Vielleicht droht Ihnen der Entzug der waffenrechtlichen- oder sprengstoffrechtlichen oder sonstigen Erlaubnisse; Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen und benötigen fachkundigen Rat und Hilfe in Ihrer Situation.

Es droht

  • ein Bußgeld oder ein Verwarn- bzw. Ordnungsgeld
  • die Ablehnung Ihres Antrages
  • ein Widerspruchsverfahren mit anschließendem Verwaltungsrechtstreit
  • ein Strafverfahren
  • eine Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
  • dann brauchen Sie vielleicht sofort meine Hilfe!

    Nehmen Sie rechtzeitig die Möglichkeit einer Beratung in Anspruch, anderenfalls könnte Ihnen durch eingetretenen Zeitverlust gegenüber Ihrer Behörde ein Nachteil erwachsen, vielleicht auch der Verlust Ihrer Erlaubnisse drohen. Soweit sollte es nicht kommen.

    Bei Bedarf nenne ich Ihnen auch gern einen Schießstandsachverständigen, der Ihnen bei der Neuerrichtung oder Behebung von beanstandeten Mängeln Ihres Schießstandes oder Ihrer Raumschießanlage oder Ihres einzurichtenden oder eingerichteten Geschäftsbetriebs behilflich ist.

    Auch für den Sammler oder angehenden Sammler können Hilfestellungen bei der Bewertung des Sammelgebietes oder bei rechtlichen oder technischen Fragen erörtert werden.

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